Es gibt seit vielen Jahren eine Neuregelung in der Luftraumnutzung. Danach müssen Fesseldrachen, die eine Höhe von mehr als 30 Metern erreichen können (!) separat versichert sein. Fesseldrachen sind also versicherungspflichtig. Da nahezu jedes Flugobjekt mehr als 30 Meter Höhe erreichen kann, sind also auch fast alle Flugobjekte zu versichern.

Welcher Unterschied? Für das Luftfahrtgesetz ist wichtig, dass das den Luftraum benutzende Gerät ausreichend versichert ist. Dabei ist es egal, ob ich den Luftraum mit einem Modellflugzeug, einem Fesselflugzeug (mit Steuerdrähten länger als 30 Meter), einem Heißluftballon, Drachen, A380 oder einem Baukran benutze. Bei Baukränen gibt es z.B. die gesetzliche Vorschrift von roten Warnlichtern ab einer bestimmten Höhe. Luftfahrtgesetz eben. Wichtig ist dabei die Formulierung "erreichen kann". Wir haben im Verein z.B. zwei Modell-Heißluftballone, die wir an einer Sicherungsleine sichern. Reißt diese aber, KANN der Ballon  auch schnell auf 100 Meter Höhe steigen. Reißt ein Drachen ab, so KANN er auch, unter ungünstigen Bedingungen, höher als 30 Meter steigen.

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